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Wußten Sie schon...
Unsere Solarstrom-Anlagen sind eine sichere und profitable Investition.
Die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird attraktiv vergütet.
Neben der Basis-Vergütung für die Einspeisung kann man zusätzliche Vergütungen, die von der jeweiligen Anlagengröße und -installationsart abhängt erhalten.
Diese Vergütungen erhalten Sie für das Jahr der Inbetriebnahme und danach für weitere 20 Jahre und das staatlich garantiert.
Für eine in 2007 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z.B. eine gleichbleibende Vergütung bis 2028.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. Das heißt, die Vergütung sinkt pro Jahr um 5 %.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Planung einer PV Photovoltaik-Solaranlage
Genehmigung von Solaranlagen
Solaranlagen können in der Regel genehmigungsfrei gebaut werden, sofern sie an der Fassade, auf Flachdächern oder in der Dachfläche errichtet werden. Einige Länder bestehen auf einer Genehmigungspflicht für Anlagen, die aus dem Baukörper hervorspringen. Weitere Einschränkungen können durch örtliche Bebauungspläne oder andere Vorschriften für die bauliche Gestaltung vorgegeben werden (z. B. denkmalgeschützte Bauten). Die Genehmigung von Solaranlagen geschieht durch die Bauordnungsämter. Zuständig für die Gesetzgebung sind die Länder (Landesbauordnungen).
Wichtig
Für Freiflächenanlagen wird auf jeden Fall eine Baugenehmigung benötigt.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage bei der zuständigen Bauordnungsbehörde nach bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Genehmigung der Anlage.
Solarförderung- und Einspeisungsvergütung
Die Vergütungssätze für PV-Solaranlagen sind von zahlreichen Faktoren abhängig. Im Standardfall, d.h. bei Anlagen unter 30 kW auf Gebäuden, beträgt die Solar-Vergütung 57,40 Cent je Kilowattstunde. Die Vergütung wird für 20 Jahre gezahlt.
Link zu Förderungen
Nutzung von eigenen Flächen oder gepachteten Flächen
Sie haben die besten Voraussetzungen für die gewinnbringende Nutzung Ihres Industriedaches oder brachliegender Freiflächen.
1.Durch Verpachtung Ihrer Dach- oder Freiflächen für den Bau einer Solarstromanlage.
Der Pachtzins richtet sich nach Standort und Ausrichtung der Anlage.
Allgemeine Voraussetzungen:
Das Dach ist in gutem Zustand und ist in den nächsten 20 Jahren möglichst nicht sanierungsbedürftig.
Idealerweise in einstrahlungsreichen Gegenden
Eintragung einer erstrangigen Grunddienstbarkeit im Grundbuch ist möglich
Wenn Sie große Flächen besitzen oder kennen, dann melden Sie sich bei uns. Tragen Sie einfach alle Ihnen bekannten Daten in das entsprechende Kontaktformular ein und schicken Sie es ab.
Eigene Solarstromproduktion:
Nutzen Sie Ihre Flächen!
1. Dachflächen ab ca. 1.000 m² Schrägdach (ab ca. 2.000 m² Flachdach)
Voraussetzung: Das Dach ist in Ordnung und muss in den nächsten 20 Jahren nicht saniert werden um es für Solarstrom zu nutzen.
Für Süddeutschland nur Dachflächen ab ca. 2.500 m² Schrägdach oder ab ca. 5.000 m² Flachdach
1. Freiflächen ab ca. 1 ha (10.000 m²):
Voraussetzung: Die Flächen wurden in den letzten 3 Jahren als Ackerland genutzt
Ohne Verschattungen (Bäume, große Gebäude)
Idealerweise auf ebener Fläche oder in Südhanglage
Idealerweise in einstrahlungsreichen Gegenden
Sie haben große, ungenutzte Dach- oder Freiflächen? Dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.
Tragen Sie hierzu Ihre Daten in das Kontaktformular ein und schicken Sie es ab.
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